Stand: August 2026 – Version 2027.1
1. Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der BOOKANDPLAY GmbH und dem Lizenznehmer gelten ausschließlich diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer gültigen Fassung. Davon abweichende individuelle Vereinbarungen
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers finden
keine Anwendung, es sei denn, die BOOKANDPLAY GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsschluss
Ein Vertragsverhältnis zwischen der BOOKANDPLAY GmbH und dem Lizenznehmer kommt ausschließlich dadurch zustande,
dass die BOOKANDPLAY GmbH einen Auftrag oder eine Bestellung des Lizenznehmers schriftlich annimmt oder
bestätigt.
3. Vertragsgegenstand
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3.1.
Die BOOKANDPLAY GmbH betreibt eine Online-Plattform zur optimierten Nutzung von Sportstätten, wobei
verschiedene Leistungspakete zur Buchung von Plätzen, zur Zutrittskontrolle von Gebäuden oder zur Steuerung der
Gebäudetechnik angeboten werden.
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3.2.
Die Online-Plattform unterliegt der Weiterentwicklung. Dem Lizenznehmer wird die Anwendung der jeweils
verfügbaren und freigegebenen Fassung im Rahmen seines gebuchten Leistungspaktes ermöglicht.
4. Leistungsumfang
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4.1.
Der Umfang der von der BOOKANDPLAY GmbH geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag
zugrundliegenden Angebot mit seinen Anlagen.
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4.2.
Die BOOKANDPLAY GmbH bietet ihre Leistungen selbst oder durch Dritte an, und zwar sieben Tage die Woche mit
einer mittleren jährlichen Verfügbarkeit von 99 %, soweit im Vertrag nicht etwas anderes vereinbart wird.
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4.3.
Soweit sich die BOOKANDPLAY GmbH zur Erbringung der geschuldeten Leistungen der Dienste anderer Anbieter
bedient, etwa bei der Nutzung von Netzen zur Datenübertragung, ist die Leistung darauf beschränkt, eine
funktionstüchtige Schnittstelle zu diesen Netzen zur Verfügung zu stellen.
5. Leistungen durch Dritte
Der BOOKANDPLAY GmbH ist es gestattet, Installations- oder Programmierarbeiten, etwa im Zusammenhang mit der
Zutrittskontrolle zu den Sportstätten oder der Steuerung von Licht- oder Heizungsanlagen, sowie sonstige
Teilleistungen an Dritte zu vergeben.
6. Vertragspflichten des Lizenznehmers
Der Lizenznehmer verpflichtet sich zur strikten Geheimhaltung der ihm überlassenen Zugangsdaten und Passworte
und stellt sicher, dass ein Zugriff unbefugter Dritter ausgeschlossen ist. Ein Verstoß des Lizenznehmers gegen
diese Pflicht stellt eine schwerwiegende Vertragsverletzung dar.
7. Haftung und Gewährleistung
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7.1.
Die BOOKANDPLAY GmbH haftet für die von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grobfahrlässig
verursachten Schäden des Lizenznehmers. Bei grober Fahrlässigkeit bei der Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht besteht eine Haftung jedoch nur für solche vorhersehbaren Schäden, deren Eintritt durch die
verletzte Vertragspflicht gerade verhindert werden sollte; im Falle einer grobfahrlässigen Pflichtverletzung ist
sie auf einen Betrag von EUR 5.000,00 beschränkt.
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7.2.
Die Haftung der BOOKANDPLAY GmbH ist, soweit sie nachweisen kann, dass die Schäden nur auf einfacher
Fahrlässigkeit beruhen, auf den nach der Art des Werks oder der sonstigen Leistung vertragstypischen Schaden
begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht für Schadenersatzansprüche des Lizenznehmers aus Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit; insoweit haftet die BOOKANDPLAY GmbH vielmehr für jeden von ihr oder ihren
Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schaden.
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7.3.
Etwaige Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die außerhalb des
Einflussbereichs der BOOKANDPLAY GmbH liegen, und die die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen,
wie z. B. Streiks, Aussperrungen, behördliche Anordnungen, Ausfälle oder Störungen im Bereich der Betreiber der
physikalischen Netze, auch wenn sie bei Dritten eintreten, hat die BOOKANDPLAY GmbH nicht zu vertreten, und zwar
auch dann nicht, wenn ohne Kenntnis dieser Umstände zuvor verbindliche Fristen oder Termine vereinbart worden
sind.
Treten solche Leistungshindernisse auf, ist die BOOKANDPLAY GmbH berechtigt, ihre Leistung um die Dauer der
Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils des
Vertrages ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Von der Behinderung oder Unterbrechung der
Leistungserbringung wird die BOOKANDPLAY GmbH dem Lizenznehmer unverzüglich Anzeige machen.
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7.4.
Im Falle einer von der BOOKANDPLAY GmbH zu vertretenden erheblichen Leistungsbehinderung oder –verzögerung
ist der Lizenznehmer berechtigt, seine Zahlungen angemessen zu mindern. Als erheblich sind dabei nur solche
Behinderungen anzusehen, aufgrund derer dem Lizenznehmer die Nutzung der Werk- oder Dienstleistung insgesamt
wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht wird. Jede Behinderung hat der Lizenznehmer der BOOKANDPLAY GmbH
umgehend mitzuteilen.
8. Zahlungsbedingungen
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8.1.
Die BOOKANDPLAY GmbH rechnet über die von ihr zu erbringenden Leistungen jeweils im Voraus ab. Der
ausgewiesene Endbetrag ist mit Zugang der Rechnung fällig. Ergänzend zur Nutzungslizenz erhebt die BOOKANDPLAY
GmbH eine jährliche Servicepauschale.
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8.2.
Die Berechnungsgrundlage ist ab dem 01.01.2024 die anlagenbezogene Jahressaison. Die Abrechnung der
jährlichen, anlagenbezogenen Nutzungslizenz sowie der jährlichen Servicepauschale erfolgt immer im ersten
Quartal eines Kalenderjahres. Der Begriff Anlage kennzeichnet nicht die Gesamtheit der Spielstätten eines
Vereins oder Anlagenbetreibers, sondern die einzelnen Spielstätten wie Tennishallen, Traglufthallen,
Sandplatzanlagen, Squashcourts, Padelcourts etc.
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8.3.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, verpflichtet sich der Lizenznehmer, der
BOOKANDPLAY GmbH wegen der zu entrichtenden Lizenzgebühren ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen, über das die
fälligen Beträge eingezogen werden können. Der Lizenznehmer hat stets für eine ausreichende Deckung des von ihm
angegebenen Kontos zu sorgen.
Die mit etwaigen Rücklastschriften verbundenen Bankkosten werden dem Lizenznehmer belastet, darüber hinaus ist
die BOOKANDPLAY GmbH berechtigt, für jede Rücklastschrift eine Bearbeitungsgebühr von EUR 15,00 zu berechnen.
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8.4.
Sofern der Lizenznehmer auch nach einer entsprechenden Mahnung der BOOKANDPLAY GmbH mit einer von ihm zu
bewirkenden Leistung ganz oder teilweise in Verzug geraten sollte, ist die BOOKANDPLAY GmbH berechtigt, den
Zugang zur Online-Plattform zu sperren, die Daten aus Online-Angeboten zu entfernen, den Vertrag fristlos zu
kündigen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu beanspruchen.
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8.5.
Es ist Sache des Lizenznehmers, von ihm zu beanspruchende Gebühren oder Beiträge für die Nutzung eines
Platzes oder einer Anlage gegenüber dem Nutzer/Endkunden abzurechnen und einzuziehen. Optional bietet die
BOOKANDPLAY GmbH die Abwicklung von Zahlungen über von ihr bereitgestellte Schnittstellen zu
Online-Zahlungsdienstleistern an. Die BOOKANDPLAY GmbH ist berechtigt, hierfür geeignete Zahlungsdienstleister
einzusetzen, auszutauschen oder weitere Zahlungsdienstleister anzubinden. Für die Nutzung der
Online-Zahlungsabwicklung können Transaktions-, Service- und sonstige Gebühren anfallen. Art und Höhe der
jeweils geltenden Gebühren ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Zahlung gültigen Preis- und
Gebührenübersicht der BOOKANDPLAY GmbH sowie gegebenenfalls aus den Konditionen des jeweiligen
Zahlungsdienstleisters. Änderungen der von BOOKANDPLAY erhobenen Gebühren werden dem Lizenznehmer rechtzeitig
vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Die Nutzung einzelner Zahlungsarten oder Zahlungsdienstleister
kann von BOOKANDPLAY mit Wirkung für die Zukunft geändert oder eingestellt werden, sofern hierfür sachliche
oder technische Gründe bestehen oder der jeweilige Zahlungsdienstleister seine Leistungen oder Konditionen
verändert. Die Abwicklung von Rückerstattungen, Stornierungen, Rückbuchungen oder sonstigen Einwendungen
richtet sich nach den jeweils geltenden Bedingungen des eingesetzten Zahlungsdienstleisters und den zwischen
Lizenznehmer und Nutzer/Endkunden bestehenden Vereinbarungen.
9. Geheimhaltung, Datenschutz
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9.1.
Die BOOKANDPLAY GmbH verpflichtet sich, das Daten- und Fernmeldegeheimnis zu wahren und stellt sicher, dass
ihre Mitarbeiter die gesetzlichen Bestimmungen einhalten. Diese Pflichten bestehen auch nach der Beendigung des
Vertrages fort.
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9.2.
Die BOOKANDPLAY GmbH wird insbesondere personenbezogene Daten nur verarbeiten, soweit dies für die
Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist. Insbesondere wird die BOOKANDPLAY GmbH alle notwendigen
organisatorischen und technischen Maßnahmen treffen, um personenbezogene Daten vor Verlust und dem Zugriff
unberechtigter Dritter zu sichern.
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9.3
Der Lizenznehmer erteilt sein Einverständnis damit, dass die BOOKANDPLAY GmbH unter Verwendung der ihr
bekannten Daten anlassbezogen auch den Nutzer/Endkunden über eine optimierte Nutzung des BOOKANDPLAY-Systems
informiert, etwa hinsichtlich einer aktuellen Platzbelegung, über verschiedene Bezahlmöglichkeiten oder über
Aktualisierungen des BOOKANDPLAY-Systems. Eine Kontaktaufnahme zu Werbezwecken ist ausgeschlossen.
10. Vertragsdauer, Kündigung
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10.1.
Soweit die Parteien nichts Abweichendes vereinbaren, wird die Laufzeit des Vertrages für eine jeweils
definierte Zeitspanne, in der Regel eine Jahressaison, abgeschlossen. Der Vertrag kann dabei anlagenbezogen
geschlossen werden. Das bedeutet, dass sich die Nutzungslizenz sowohl auf die gesamte Vertragsbeziehung als
auch auf einzelne Anlagen im Sinne von Ziffer 8.2 beziehen kann. Der Vertrag verlängert sich jeweils um die
gleiche Zeitspanne des folgenden Kalenderjahres, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Beginn
der neuen Laufzeit von einer Vertragspartei gekündigt wird.
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10.2.
Jede Kündigung bedarf der Schriftform; für die Rechtzeitigkeit entscheidet der Zugang beim
Vertragspartner. Die Kündigung kann sich sowohl auf die Nutzungslizenz für die gesamte Vertragsbeziehung als
auch auf einzelne Anlagen im Sinne von Ziffer 8.2 (z. B. einzelne Tennishallen, Traglufthallen,
Sandplatzanlagen, Squash- oder Padelcourts) beziehen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung,
insbesondere für den Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bleibt unberührt.
11. Umstrukturierung, Rechtsnachfolge und Vertragsübertragung
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11.1.
Die BOOKANDPLAY GmbH ist berechtigt, diesen Vertrag mit sämtlichen daraus resultierenden Rechten und
Pflichten im Zusammenhang mit einer Umwandlung, einer gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung, einer
Gesamtrechtsnachfolge oder der Übertragung des BOOKANDPLAY-Geschäftsbetriebs oder eines die
vertragsgegenständlichen Leistungen umfassenden wesentlichen Betriebsteils auf ein mit ihr verbundenes
Unternehmen oder einen geeigneten Rechtsnachfolger zu übertragen, der die vertragsgegenständlichen
Leistungen im Wesentlichen fortführt. Der Lizenznehmer stimmt einer solchen Vertragsübernahme im Voraus zu.
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11.2.
Die BOOKANDPLAY GmbH informiert den Lizenznehmer vor Wirksamwerden der Vertragsübernahme in Textform
über den vorgesehenen Übertragungsstichtag sowie über Firma, Anschrift und Kontaktdaten des neuen
Vertragspartners. Die vereinbarten Leistungen, die laufende Vertragsperiode und die bis zum
Übertragungsstichtag vereinbarten Preise werden durch die Vertragsübertragung allein nicht geändert.
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11.3.
Der neue Vertragspartner tritt mit dem mitgeteilten Übertragungsstichtag anstelle der BOOKANDPLAY GmbH
in die ab diesem Zeitpunkt bestehenden Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ein. Bis zum Übertragungsstichtag
entstandene Ansprüche und Verbindlichkeiten verbleiben bei der BOOKANDPLAY GmbH, soweit nicht mit dem
Lizenznehmer ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird oder zwingende gesetzliche Rechtsfolgen eingreifen.
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11.4.
Soweit die Übertragung einzelner Zusatzleistungen oder Verträge mit Drittanbietern eine gesonderte
Zustimmung oder Mitwirkung des Lizenznehmers erfordert, wird die BOOKANDPLAY GmbH den Lizenznehmer hierüber
informieren und die erforderliche Erklärung gesondert einholen. Die Übermittlung personenbezogener Daten
erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Gesetzliche Informations- und
Betroffenenrechte bleiben unberührt.
12. Schlussbestimmungen
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12.1.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen.
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12.2.
Soweit dies gesetzlich zulässig ist, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand zwischen den Parteien der
Sitz der BOOKANDPLAY GmbH vereinbart.